Im Verfahren "Steinbruch Gurkerhube" der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan haben sowohl die betroffenen Grundeigentümer, wie auch die Nachbarn, mithin alle Personen Parteistellung,
- deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte durch die Anlage gefährdete werden,
- die sich nicht nur vorübergehend in der Nähe der Anlage aufhalten und durch diese gefährdet oder belästigt werden können.
Im Rahmen dieser Parteistellung müssen die Einwände bis einschließlich Dienstag, 14. Mai 2024, 12 Uhr in der
Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan eingelangt sein. Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein!
Wir haben hier eine Mustervorlage (einmal als Word, einmal als PDF) zum Herunterladen und Ausfüllen vorbereitet:
Einwendungen an die BH St. Veit – VORLAGE WORD
Verwenden Sie dieses Musterformular für Einwendungen an die Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan.
Zählen Sie auf, warum Sie durch den Steinbruch der Fa. Dolomit Eberstein Neuper Gmbh am Windischberg in Unterpassering gefährdet bzw. belästigt sein werden – z.B. gefürchtete Gesundheitsgefährdung durch Immissionen wie Lkw-Verkehr, Lärm, Staub, Erschütterungen etc
Es sind unbedingt persönliche und individuelle Einwendungen zu verfassen, dies ist sehr gern auch handschriftlich möglich!
Vergessen Sie bitte nicht ihrer eigenhändige Unterschrift sowie die Angabe ihrer Wohnanschrift.
ACHTUNG: Ihre Einwendung muss bis spätestens Dienstag, 14. Mai 2024, 12 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan eingelangt sein.
Einwendungen Steinbruch Gurkerhube.docx
Microsoft Word Dokument
12.9 KB
Einwendungen an die BH St. Veit – VORLAGE PDF
Verwenden Sie dieses Musterformular für Einwendungen an die Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan.
Zählen Sie auf, warum Sie durch den Steinbruch der Fa. Dolomit Eberstein Neuper Gmbh am Windischberg in Unterpassering gefährdet bzw. belästigt sein werden – z.B. gefürchtete Gesundheitsgefährdung durch Immissionen wie Lkw-Verkehr, Lärm, Staub, Erschütterungen etc
Es sind unbedingt persönliche und individuelle Einwendungen zu verfassen, dies ist sehr gern auch handschriftlich möglich!
Vergessen Sie bitte nicht ihrer eigenhändige Unterschrift sowie die Angabe ihrer Wohnanschrift.
ACHTUNG: Ihre Einwendung muss bis spätestens Dienstag, 14. Mai 2024, 12 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan eingelangt sein.
Einwendungen Steinbruch Gurkerhube.pdf
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74.2 KB
Drei Möglichkeiten gibt es, Ihre Einwendungen der BH St. Veit zu übermitteln:
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Per eingeschriebenen Brief
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Per persönlicher Abgabe direkt auf der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan (holen Sie sich Ihren Eingangsstempel bis spätestens 14. Mai
2024, 12 Uhr)
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Oder Sie übergeben Ihre Einwendungen einem Vertreter der Bürgerinitiative, der Ihr Schreiben dann für Sie bei der BH rechtzeitig
abgibt.
Weitere Informationen dazu hier